Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist das Gesetz, das den Standard für die Berechnung von Wohnflächen in Deutschland festlegt.
Dieser Standard gilt ausschließlich für Wohnimmobilien und ist nicht geeignet für gewerbliche Räume wie Restaurants, Geschäfte oder Büros.
Messgrundlage
Messbeginn: Die Messungen erfolgen von der fertigen Oberfläche der Wand aus.
Wohnfläche: Beinhaltet alle bewohnbaren Räume vollständig (100%) und teilweise bewohnbare Räume wie Balkone, Terrassen und Dachgärten zu 25% standardmäßig, maximal bis zu 50%.
Hinweis: Das Gesetz definiert nur die Wohnfläche, aber in der Praxis werden auch andere Flächen angezeigt. Wir bezeichnen diese zusätzlichen Flächen als Nutzfläche.
Nutzfläche: Nicht bewohnbare Räume. Beinhaltet Garagen, Dachböden, Schuppen, Gemeinschaftsräume und Räume auf Kelleretagen.
Einschluss von Wohnflächen
Bewohnbare Räume: Zählen vollständig.
Teilweise bewohnbare Räume: Balkone, Terrassen und Dachgärten sind standardmäßig zu 25% enthalten, anpassbar auf 50%. Die Einschlusswerte können im Grundrisseditor für alle Räume projektbezogen angepasst werden.
Nischen: Fensternischen, die bis zum Boden reichen und mehr als 0,13 Meter tief sind, werden einbezogen. Türnischen sind ausgeschlossen.
Treppen und Podeste: Nur enthalten, wenn sie nicht mehr als drei Stufen haben.
Säulen, Kamine, Halb-Wände: Nur enthalten, wenn sie sowohl weniger als 1,5 Meter hoch sind als auch eine Grundfläche von weniger als 0,1 Quadratmetern haben.
Wohnfläche vs. Nutzfläche: Die Summe dieser Flächen wird im Grundriss separat angezeigt.
Bereiche mit reduzierter Raumhöhe
Deckenhöhe < 1 Meter: Aus der Wohnfläche ausgeschlossen.
Deckenhöhe 1-2 Meter: Mit 50% der Fläche enthalten.
Deckenhöhe > 2 Meter: Vollständig mit 100% enthalten.
Hinweis: Die Regeln für reduzierte Raumhöhen gelten auch für alle oben genannten Elemente (z.B. Fensternischen). Wenn der Raum die Voraussetzungen erfüllt und in die Flächenberechnung einbezogen wird, bestimmt die Raumhöhe, ob die Fläche zu 50% oder 100% enthalten ist.